Die Unterstützung durch bridgebuilder erfolgt unentgeltlich.
Bevor wir mit NGOs, Vereinen und anderen Organisationen zusammenarbeiten, die in Deutschland als gemeinnützig anerkannt sind, schließen wir eine schriftliche Vereinbarung ab, die die Bedingungen der Zusammenarbeit regelt.
Wenn du als natürliche Person bei der Umsetzung gemeinnütziger Zwecke unterstützt werden möchtest, stellen wir über einen Vertrag mit dir sicher, dass du als „Hilfsperson“ (siehe auch § 57 AO) für den bridgebuilder e.V. tätig bist und unser Verein deine Tätigkeiten genau bestimmen kann.
Die Vereinbarungen regeln folgende Punkte:
- Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit und der Tätigkeiten
- Gemeinnütziger Zweck, der verfolgt wird
- Ggf. Nennung von Partnern/Organisationen, mit denen im Rahmen der Tätigkeit zusammengearbeitet wird
- Falls finanzielle Unterstützung gewährt wird: Höhe der Förderung.
- Zeitraum der Förderung
- Bei natürlichen Personen:
Verpflichtung der Person, ihre geleisteten Arbeitsstunden in einer Arbeitszeitaufzeichnung zu belegen und diese dem bridgebuilder e.V. zur Prüfung vorzulegen.
Darüber hinaus ist es notwendig,
- dass du uns offen und transparent über den Fortschritt oder mögliche Probleme in deinem Projekt informierst;
- dass du Zahlen, Geldflüsse, Mitarbeiterstruktur und Verbindungen zu anderen privaten oder öffentlichen Akteuren transparent offenlegst;
- dass du andere bridgebuilder, soweit möglich, bei ihren Projekten unterstützt;
-
dass du dich im bridgebuilder-Netzwerk einbringst und später auch als „bridgebuilder-Alumnus“ das Netzwerk weiterhin unterstützt;
- dass du uns beim Weiterentwickeln des bridgebuilder e.V. unterstützt.
Wir möchten, dass sich alle bridgebuilder als großes, gemeinsames Team betrachten, das symbiotisch ineinandergreift: jeder hat seine Arbeitsschwerpunkte, Rollen und Verantwortlichkeiten, aber wir unterstützen uns gegenseitig, wo wir können.