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Wie lauten die Unterstützungsbedingungen?
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung durch bridgebuilder.
- Das Kuratorium entscheidet frei, wer, wann, wie lange und in welchem Umfang jemand vom bridgebuilder e.V. im Rahmen seines gemeinnützigen Engagements unterstützt wird.
- Die Satzung des gegründeten bridgebuilder e.V. definiert den Entscheidungsrahmen für das Kuratorium.
- Es gibt keine Vergütung für eingereichte Konzepte.
- Alle eingereichten Ideen und Konzepte sind „Open Source“. Sie werden vom Urheber unter der Lizenz CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication übergeben. Weitere Infos: https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de
- Alle Unterlagen, Ideen und eingereichten Medien dürfen von bridgebuilder e.V. frei verwendet und veröffentlicht werden.
- Erhaltene Gelder können zurückgefordert werden, wenn der Empfänger seinen Verpflichtungen als Projektleiter nicht nachkommt oder das Geld für andere Zwecke verwendet, als vereinbart.
- Die Zusammenarbeit und Förderung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung von beiden Seiten gekündigt werden. (Wir werden aber natürlich im Normalfall immer mit euch sprechen, wenn es Probleme gibt!)
- Die Unterstützungsbedingungen können jederzeit vom bridgebuilder e.V. mit Wirkung für die Zukunft angepasst werden.
- Beachte auch die FAQ-Artikel zu Unterstützungszeitraum und deinen Verpflichtungen.
- Alle Details zur Zusammenarbeit regelt eine schriftliche Vereinbarung zwischen bridgebuilder und den unterstützten Organisationen / engagierten Privatpersonen.
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