• Es gibt kei­nen Rechts­an­spruch auf Unter­stüt­zung durch bridgebuilder.
  • Das Kura­to­ri­um ent­schei­det frei, wer, wann, wie lan­ge und in wel­chem Umfang jemand vom bridgebuilder e.V. im Rah­men sei­nes gemein­nüt­zi­gen Enga­ge­ments unter­stützt wird.
  • Die Sat­zung des gegrün­de­ten bridgebuilder e.V. defi­niert den Ent­schei­dungs­rah­men für das Kuratorium.
  • Es gibt kei­ne Ver­gü­tung für ein­ge­reich­te Konzepte.
  • Alle ein­ge­reich­ten Ideen und Kon­zep­te sind „Open Source“. Sie wer­den vom Urhe­ber unter der Lizenz CC0 1.0 Uni­ver­sell (CC0 1.0) Public Domain Dedi­ca­ti­on über­ge­ben. Wei­te­re Infos: https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de
  • Alle Unter­la­gen, Ideen und ein­ge­reich­ten Medi­en dür­fen von bridgebuilder e.V. frei ver­wen­det und ver­öf­fent­licht werden.
  • Erhal­te­ne Gel­der kön­nen zurück­ge­for­dert wer­den, wenn der Emp­fän­ger sei­nen Ver­pflich­tun­gen als Pro­jekt­lei­ter nicht nach­kommt oder das Geld für ande­re Zwe­cke ver­wen­det, als vereinbart.
  • Die Zusam­men­ar­beit und För­de­rung kann jeder­zeit ohne Anga­be von Grün­den und mit sofor­ti­ger Wir­kung von bei­den Sei­ten gekün­digt wer­den. (Wir wer­den aber natür­lich im Nor­mal­fall immer mit euch spre­chen, wenn es Pro­ble­me gibt!)
  • Die Unter­stüt­zungs­be­din­gun­gen kön­nen jeder­zeit vom bridgebuilder e.V. mit Wir­kung für die Zukunft ange­passt werden.
  • Beach­te auch die FAQ-Arti­kel zu Unter­stüt­zungs­zeit­raum und dei­nen Ver­pflich­tun­gen.
  • Alle Details zur Zusam­men­ar­beit regelt eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen bridgebuilder und den unter­stütz­ten Orga­ni­sa­tio­nen / enga­gier­ten Privatpersonen.