Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt:
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Mit Blick auf die Zustände in Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln fragen wir uns, ob Flüchtlinge wohl irgendwie heimlich von dieser Regelung ausgenommen wurden!?
Als bridgebuilder stehen wir dafür ein, dass Menschenrechte auch wirklich für alle gelten! Die EU muss ihren Werten gerecht werden und schutzbedürftigen Menschen auch Schutz gewähren.
Daher haben wir gemeinsam mit der Refugee Law Clinic Berlin ein Online-Tool entwickelt, mit dem Flüchtlinge schnell und einfach überprüfen können, ob ein Antrag auf einstweilige Schutzmaßnahmen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für sie erfolgreich sein könnte.
Mehr dazu findet ihr in Kürze unter https://ihaverights.eu/