Arti­kel 3 der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on besagt:

Nie­mand darf der Fol­ter oder unmensch­li­cher oder ernied­ri­gen­der Behand­lung oder Stra­fe unter­wor­fen werden.

Mit Blick auf die Zustän­de in Flücht­lings­la­gern auf den grie­chi­schen Inseln fra­gen wir uns, ob Flücht­lin­ge wohl irgend­wie heim­lich von die­ser Rege­lung aus­ge­nom­men wurden!?

Als bridgebuilder ste­hen wir dafür ein, dass Men­schen­rech­te auch wirk­lich für alle gel­ten! Die EU muss ihren Wer­ten gerecht wer­den und schutz­be­dürf­ti­gen Men­schen auch Schutz gewähren.
Daher haben wir gemein­sam mit der Refu­gee Law Cli­nic Ber­lin ein Online-Tool ent­wi­ckelt, mit dem Flücht­lin­ge schnell und ein­fach über­prü­fen kön­nen, ob ein Antrag auf einst­wei­li­ge Schutz­maß­nah­men vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te für sie erfolg­reich sein könnte.

Mehr dazu fin­det ihr in Kür­ze unter https://ihaverights.eu/